school and education

DeuFöv | BerufsbezogeneDeutschsprachförderung

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Kostenübernahme durch BAMF

Die Berufssprachkurse DeuFöV werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Was ist DeuFöV?

Die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Die aktuell gültige Fassung enthält die Änderungen der Änderungsverordnungen vom 21. März 2017 und vom 5. Dezember 2018. Die Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Ziel

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern

Kursdauer

DeuFöV-Kurs-Laufzeit | 300 Unterrichtsstunden

Wöchtenlich | 20 oder 25 Stunden

Täglich | 4 oder 5 Unterrichtseinheiten

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs DeuFöV nach § 45 Aufenthaltsgesetz vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit

Nachweis über das Sprachniveau B1 nach GER
 

Besondere Berücksichtigung

Menschen mit Behinderungen und die Barrierefreiheit sollen in DeuFöV besonders berücksichtigt werden

Regelmäßiger Unterricht

Vormittag-Kurse| 09:00 - 13:00 Uhr

Mittag-Kurse | 13:30 - 16:45 Uhr

Abend-Kurse | 17:00 - 20:15 Uhr

Umfangreiche Förderung von...

... berufssprachlichen Kompetenzen

... berufsfachlichen Kompetenzen

... allgemeinen berufsbezogenen Kompetenzen

Fahrtkostenrückerstattung 

Teilnahmeberechtigte, erhalten vom Bundesamt bei Bedarf auf Antrag einen pauschalen Zuschuss zu den notwendigen Fahrkosten 

DeuFöV | Pflege (nicht akademisch)

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Allgemein

Das Spezialmodul bietet die Grundlage für eine berufsbezogene Sprachförderung im Kontext von Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse für die nichtakademischen Gesundheitsberufe Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Entbindungspflegerinnen und Entbindungspfleger 
sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

DeuFöV | Gewerbe & Technik

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Allgemein

Für das Rahmenkonzept „Gewerbe-Technik“ wurden folgende Berufsgruppen ausgewählt: Baugewerbe, Metallverarbeitung und -bearbeitung, Maschinenbau, Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik, Elektrotechnik, Lebensmittel- und Genussmittelherstellung, Objekt-, Personen-, Brandschutz, Arbeitssicherheit, Kunststoffverarbeitung und Fahrzeug-, Bau- und Transportgeräteführung

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